Alltagshilfe & Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI
Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag – zuverlässig, einfühlsam und kompetent.
Unsere Leistungen erfolgen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI und können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Unsere Leistungen
Wir bieten individuelle Unterstützung – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation:
🏠 Unterstützung im Haushalt
- Reinigung der Wohnräume
- Wäschepflege
- Einkaufen und Besorgungen
- Unterstützung bei der Alltagsorganisation
👥 Alltagsbegleitung
- Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
- Spaziergänge und Freizeitbegleitung
- Gemeinsame Aktivitäten und Gespräche
- Strukturierung des Tagesablaufs
❤️ Entlastung pflegender Angehöriger
- Stundenweise Betreuung
- Verhinderungspflege im Rahmen unserer Zulassung
- Individuelle Entlastungsangebote
Abrechnung über die Pflegekasse
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Dieser Betrag kann für unsere anerkannten Leistungen eingesetzt werden.
Gerne unterstützen wir Sie:
- bei der Klärung mit der Pflegekasse
- bei der direkten Abrechnung